Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! <br />Grundgesetz, Artikel 20 <br />(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. <br />(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. <br />Sie wird vom Volke in Wahlen und <br />Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden <br />Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. <br />(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt <br />und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. <br />(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle <br />Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.