Kurt Essmann, dermenschenfreund@gmx.at, freier Journalist, Prozessbeobachter i.Obsorge-u.Strafverfahren im Interview mit RA Dr. Thomas Krankl zum Fall Siegfried Maierhofer <br /> <br />Auch Journalisten haben einen Ehrenkodex <br /> <br />http://www.oejc.at/index.php?id=156 <br /> <br />Zitat aus dem Kodex: <br />2. Bei den journalistischen Tätigkeiten sind höchste Fairness und die Prinzipien der Recherche einzuhalten. <br /> <br />Bemerkenswert ist, dass vor dem Prozess der ORF anwesend war, sich sowohl vor Verhandlungsbeginn als auch in der Pause ausschließlich mit der Opfer - und Privatbeteiligtenvertreterin der Frau und Kinder unterhalten hat, jedoch kein Wort mit der Verteidigung des Angeklagten. <br />Auch nach der Urteilsverkündung hat niemand mit den beiden Verteidigern des Angeklagten gesprochen und werden die Gründe des Freispruchs in der Berichterstattung gänzlich verschwiegen – die Unglaubwürdigkeit der Opfer, die heute selbst die Staatsanwaltschaft ansprach, bewusst weggelassen. <br />Stattdessen werden die Angaben aus der Anklage wiederholt, längst überholte Begründungen aus der Zeit der U-Haft wiederholt und entgegen den Beweisergebnissen festgestellt, dass der Angeklagte seine Familie tyrannisiert hat! <br />Die heutige Verurteilung des Angeklagten hat keinerlei Bezug zu den behaupteten Gewaltdelikten an seinen Familienmitgliedern. <br /> <br />Eine Vorgangsweise, die mit dem Ehrenkodex der Journalisten wohl nichts zu tun hat, schon gar nicht mit einer sachlichen Berichterstattung. <br /> <br />Dr. Thomas Krankl <br />Rechtsanwalt <br /> <br />Mag. Michaela Krankl <br />Verteidigerin in Strafsachen