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Entschädigungszahlungen für Folter in Polen: Gericht lehnt Berufung ab

2015-02-18 5 Dailymotion

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Polens Mitverantwortung für Folter durch den US-Geheimdienst CIA ist endgültig. <br /><br /> Die Große Kammer des Straßburger Gerichts wies den Einspruch Polens gegen das Urteil zurück und lehnte ein Berufungsverfahren ab.<br /><br /> Zwei bis heute nicht verurteilte Terrorverdächtige waren in einem geheimen Gefängnis im Nordosten Polens gefangen gehalten und nach eigenen Angaben gefoltert<br />worden. <br /><br /> Die Vorfälle datieren aus den Jahren 2002 und 2003.<br /><br /> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Polen im vergangenen Juli verurteilt, jeweils 100.000 Euro Entschädigung an die Terrorverdächtigen zu zahlen. <br /><br /> Das Gericht befand, die polnische Regierung habe mit der Genehmigung des Verhörzentrums die Misshandlungen möglich gemacht und sei in eine Komplizenrolle geraten.<br /><br /> Die polnische Regierung hatte im vergangenen Oktober Berufung gegen das Straßburger Urteil eingelegt.<br /><br /> In Polen laufen seit Jahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit

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