Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat der Europäischen Zentralbank (EZB) grünes Licht für wichtige Elemente ihres Euro-Rettungskurses gegeben. <br /><br /> Die Luxemburger Richter konstatierten, das 2012 von EZB-Chef Mario Draghi in Aussicht gestellte, aber bisher nie umgesetzte “OMT”-Programm (“Outright Monetary Transactions”) zum Ankauf von Anleihen kriselnder Euro-Länder sei mit EU-Recht vereinbar: Es überschreite nicht die währungspolitischen Befugnisse der Europäischen Zentralbank (EZB) und verstoße auch nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung. <br /><br /> Der Beschluss der EZB hatte besonders in Deutschland heftige Kritik und Klagen von mehr als 35.000 Bürgern ausgelöst. Sie werfen den Währungshütern vor, ihr Mandat zu überziehen. <br /><br /> Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein “Mehr Demokratie” geklagt.