Der Supreme Court, das höchste Gericht Großbritanniens, hat entschieden, dass die Regierung das Parlament befragen muss, ehe sie den EU-Austrittsprozess einleitet. Der Supreme Court bestätigte damit das Urteil des High Courts von London.<br /><br /> “Mit einer Mehrheit von 8:3 hat der Supreme Court entschieden, dass die Regierung Artikel 50 nicht anwenden kann, ohne dass das Parlament sie dazu berechtigt hat”, sagte Lord David Neuberger, der Vorsitzende des Supreme Courts.<br /><br /> Die Regierung vertritt die Meinung, die sogenannte Royal Prerogative gebe ihr die Befugnis, die Verhandlungen über den EU-Austritt ohne Zustimmung der beiden Parlamentskammern einzuleiten. Dieses Sonderrecht steht Ministern sowie der Königin zu.<br /><br /> Die Klage gegen den geplanten Alleingang der Regierung hatten ursprünglich unter anderem Gina Miller, eine im Finanzwesen tätige Geschäftsfrau, sowie ein Frisör aus London eingereicht.<br /><br /> Das Ergebnis der Volksbefragung im Juni – nämlich dass die Mehrheit einen EU-Austritt will – wurde durch die juristische Klärung freilich nie in Frage gestellt.<br />
