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Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zum Besatzungsstatus der BRD und zur Feindstaatenklausel

2017-08-05 2 Dailymotion

Staatsrechtler Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider beim Alternativen Wissenskongress (AWK) in Witten 2015. <br /> <br />Die "Feindstaatenklausel" bezieht sich auf die Charta der Vereinten Nationen. (Art. 53, 57, 107). <br />Art. 53 <br />(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner <br />Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler <br />Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder <br />in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten. <br /> <br />(2) Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta <br />war. zu Art. 57 <br />Der Ausdruck "Feindstaat" bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war. <br />(Artikel 77 & 107 bieten weitere Ausführungsbestimmungen.) <br />Art. 107 <br />Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, <br />der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt. <br />(Dies dürfte wegen der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands nach dem 2.WK so formuliert worden sein.) <br /> <br />http://www.unric.org/de/charta

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