Die Wirkung eines europäischen Haftbefehls erklärt Salvador Viada, ein Staatsanwalt am Obersten Gericht Spaniens.<br /><br />Jedes EU-Land erkenne richterliche Handlungen der anderen Länder ebenso an wie die eigenen, erläutert Viada.<br /><br />Wenn also ein Richter einen Haftbefehl gegen jemanden in der EU ausstelle, dann trete das in Kraft – ziemlich schnell, innerhalb einer Frist von sechzig Tagen, verlängerbar um einen Monat.<br /><br />Allerdings ist nicht jedes Verbrechen in jedem Land gleichermaßen strafbar: Eine Reihe von Anklagen sei sofort möglich, so erklärt Viada, bei anderen komme nicht automatisch eine Auslieferung in Frage.<br /><br />So müsse man mit belgischem Recht vergleichen, ob ein Anklagepunkt in Spanien auch dort in irgendeiner Weise existiere.<br /><br />Das ganze System funktioniere aber, weil die Länder gegenseitig darauf vertrauten, dass der Rechtsstaat geachtet werde.<br />
