Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer ab 2023 dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen - das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie weiter bestehen.<br /><br />Website: https://www.nordbayern.de/<br />Facebook: https://www.facebook.com/nordbayern.de<br />Instagram: https://www.instagram.com/nordbayern/<br />Twitter: https://twitter.com/nordbayern
