Wer eine Fachschule besucht, kann auch diese Zeit bei der Deutschen Rentenversicherung als Anrechnungszeit geltend machen.<br />Damit das Fachschulstudium für die Rente berücksichtigt werden kann, muss es jedoch mindestens sechs Monate oder 600 Unterrichtsstunden gedauert haben, heißt es laut „t-online.de“ unter Berufung auf die Rentenversicherung.