Hinterbliebenenrente erhält man, wenn der Partner oder die Partnerin verstorben ist und man verheiratet war, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat.<br />Die Betroffenen erhalten 60 Prozent der Rente der Verstorbenen. Handelt es sich um jüngere Renten, dann sind es 55 Prozent plus Kinderzuschlag.
