Zurückweisungen von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet sind rechtswidrig - mit dieser Eilentscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht die Politik erschüttert. Das Bundesinnenministerium will dennoch an der Praxis festhalten – was juristisch schwierig ist.<br /><br />Credit: AFP<br /><br />Mehr zum Thema und die neuesten Updates auf https://www.derstandard.at.