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Gerichtsverhandlung ohne ges. Richter (Art.101GG)

2012-04-09 222 Dailymotion

"AG" Luckenwalde.... Info: http://www.derweisseknopf.de<br />nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.<br />1.nun nach § 201 StGB<br />Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung<br />zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.<br />dies ist nun ohne Zweifel der fall.<br />2.hinzu kommt das die Herrschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.<br />* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,<br />wer unbefugt o 1. das !!!!! nicht öffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen<br />auf einen Tonträger aufnimmt oder........<br />!!!!! nicht öffentlich !!!!!! ...was gemerkt.<br />3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen<br />Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte was ohne<br />§ 15 GVG ein Kunstwerk wäre. § 15 GVG lautete "Alle Gerichte sind Staats Gerichte"dieser ist Weggefallen.!!<br />http://www.youtube.com/user/Tikslbg

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